
Arbitrium ist die unabhängige digitale Schlichtungsstelle für den streitigen Kfz-Regress zwischen zwei Versicherern. Die Einschätzung liegt wenige Minuten nach dem letzten Wort vor, nicht erst nach Monaten. Das senkt Regulierungskosten und Verfahrensdauer über das gesamte Portfolio.

Gerichtsverfahren kosten viel und dauern lange.
Arbitrium setzt an, bevor Kosten und Verzug entstehen.
Der Versicherungsombudsmann ist nur für Versicherungsnehmer da, nicht für Versicherer untereinander. Wo kein Teilungsabkommen greift, bleibt zwischen zwei Versicherern deshalb nur, nachzugeben oder zu prozessieren.
Kosten beider Seiten in erster Instanz, als Anteil am Streitwert
Wählen Sie einen Streitwert.
56 %
des Streitwerts von 4.000 € kosten Gericht und Anwälte beider Seiten in erster Instanz.
28 %
trägt jede Seite über viele Fälle im Mittel (§ 92 ZPO), das sind 1.123 €.
Gericht 444 € (3,0 Gebühren, KV GKG 1210), Anwalt je Seite 901 € (VV RVG 3100/3104, mit USt).
Das ist die Untergrenze. Hinzu kommen ein Gutachten zum Unfallhergang, Dolmetscher, Ihre eigene Sachbearbeitung und die Rückstellung, die die ganze Zeit gebunden bleibt.
Verkehrsunfallsachen gegen Ihr Haus, die bis zum Urteil gehen.
Der Schaden, um den gestritten wird.
Der Anteil, zu dem Sie unterliegen. Danach teilt § 92 ZPO die Kosten.
Ihre Schätzung, nicht unsere: wie oft Arbitrium einen solchen Streit vorher zum Vergleich bringen könnte.
Eine Klage kostet beide Seiten zusammenGericht 512 € · Anwälte 2.157 €2.668 €
Davon tragen Sie bei 60 %1.601 €
Über alle Klagen, Ihr Anteil1.601.030 € im Jahr
Bliebe im Haus, wenn 50 % vorher beigelegt werden800.515 €
0,16 Punkte der Schaden-Kosten-Quote
Bis zum streitigen Urteil einer Verkehrsunfallsache am Amtsgericht vergehen im Mittel zwölf Monate (Destatis, Zivilgerichte 2025, Tab. 24231-07). Die Einschätzung liegt wenige Minuten nach dem letzten Wort vor.
Gerichtskosten nach Anlage 2 GKG (3,0), je Anwalt 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr nach Anlage 2 RVG, 20 € Auslagenpauschale, 19 % USt. Erste Instanz bis zum Urteil, ohne Sachverständigen und ohne die Arbeit Ihrer Schadenabteilung. Ein Streitwert für alle Klagen ist eine Näherung, weil die Gebühren in Stufen steigen. Arbitriums eigene Gebühr ist nicht abgezogen.
Destatis, Zivilgerichte 2025 · Kosten nach GKG und RVG, Anlage 2, in der Fassung des KostBRÄG 2025 · Stand 25. September 2026

Beide Versicherer tragen in derselben Struktur vor und erhalten dieselbe Einschätzung.
Schritt 1
Der Kaskoversicherer schildert den Unfall und was er seinem Kunden gezahlt hat, geführt durch einfache Fragen.
Schritt 2
Der Haftpflichtversicherer erwidert Punkt für Punkt. Danach hat der Kaskoversicherer eine Woche für seine Antwort, der Haftpflichtversicherer eine Woche für das letzte Wort.
Schritt 3
Beide Versicherer laden Fotos und Dokumente direkt hoch. Sie werden ausgewertet und fließen in die Einschätzung ein.
Schritt 4
Beide Versicherer erhalten gleichzeitig dieselbe begründete Einschätzung zu Quote und Regressbetrag.
Schritt 5
Beide sagen binnen drei Tagen Ja oder Nein zur Einschätzung. Sagt einer Nein, folgen bis zu zwei Angebotsrunden. Bindend ist erst die Einigung.

Ein Verfahren ist nur so gut wie seine Akte. Beide Versicherer hängen Fotos, Gutachten, Rechnungen und die Abrechnung der Kaskoleistung direkt an den strittigen Punkt, den sie stützen. Der Inhalt jeder Datei geht in die Einschätzung ein, nicht nur ihr Name.
Jeder Beleg hängt an dem strittigen Punkt, den er stützt. Die Gegenseite sieht in ihrer Runde, worauf sie erwidert.
Jedes Foto und PDF wird gelesen und daran gemessen, ob es den Punkt stützt.
Die Fahrer sind im Regress nicht Partei. Wie andere Zeugen bekommen sie einen eigenen Link und schildern dort selbst, was sie wahrgenommen haben. Beide Seiten lesen die Aussage, und sie geht in die Einschätzung ein.

Die Demo zeigen wir Ihnen persönlich, auf Wunsch an einem Fall aus Ihrem Bestand. Schreiben Sie uns, dann vereinbaren wir einen Termin.
Demo anfragenoder direkt an kontakt@arbitrium.legal