FÜR MENSCHEN MIT EINEM UNFALLSCHADEN
Arbitrium sieht sich Ihren Unfall an und sagt Ihnen und der Versicherung des anderen dasselbe. Wer wie viel Schuld trägt und welcher Betrag daraus folgt. Sie brauchen dafür keinen Anwalt, und was dabei herauskommt, müssen Sie nicht annehmen.
Worum es geht
Sie melden den Schaden bei der Versicherung des anderen. Ein paar Wochen später kommt ein Brief. Darin steht ein Betrag, der kleiner ist als Ihre Rechnung, und ein Satz, warum Sie angeblich mitschuld sind. Sie wissen, dass das so nicht stimmt. Sie wissen nur nicht, wie Sie das zeigen sollen.
Es gibt eine Beschwerdestelle für Versicherungen, den Ombudsmann. Der ist für Kunden da. Bei der Versicherung des anderen sind Sie kein Kunde, Sie sind der, dem etwas passiert ist. Für diesen Streit ist außerhalb des Gerichts niemand zuständig.
Streiten Sie um 4.000 €, kosten Gericht und Anwälte zusammen 2.121,70 €. Bekommen Sie nur zur Hälfte recht, tragen Sie davon die Hälfte. Bei kleineren Beträgen ist das Verhältnis noch schlechter.
Etwa zwölf Monate dauert es bis zum Urteil in der ersten Instanz. So lange ist Ihr Geld weg und die Sache offen. Danach kann die andere Seite immer noch in Berufung gehen.
Destatis, Zivilgerichte 2024 (EVAS 24231) · Kosten nach Anlage 2 GKG und Anlage 2 RVG, Beispiel 4.000 € · Stand 24. August 2026
Wie es abläuft
Angestoßen wird das Verfahren von der Versicherung. Sie bekommen einen Link und brauchen dafür weder ein Passwort noch einen Anwalt. Danach schreiben Sie keinen Schriftsatz und füllen kein Formular aus, sondern beantworten Fragen, die man ohne Vorwissen beantworten kann. Wenn Sie etwas nicht wissen, sagen Sie das, und es zählt genauso als Antwort.
Schritt 1
Wo es passiert ist, wer wie gefahren ist, was danach kam. Sie klicken das an, Sie schreiben es nicht. Wo Sie etwas ergänzen wollen, tun Sie das in Ihren eigenen Worten.
Schritt 2
Sie trägt selbst vor, wie sie es gesehen hat. Was Sie an Fotos und Zeugen nennen, sieht sie dabei. Vor Gericht wäre es genauso, dort kennt auch jede Seite die Beweise der anderen.
Schritt 3
Fotos, Zeugen, das Gutachten über den Schaden. Jedes davon gehört zu einem bestimmten Punkt. Was die andere Seite stehen lässt, gilt auch ohne Beweis. Was sie bestreitet, braucht einen.
Schritt 4
Wer wie viel Schuld trägt, welcher Betrag daraus folgt und woraus sich das ergibt. Beide Seiten bekommen dieselbe Einschätzung zur selben Zeit.
Warum sich das für Sie lohnt
Das ist der ganze Punkt. Sie behalten jedes Recht, das Sie vorher hatten, und bekommen etwas dazu, das Sie vorher nicht hatten.
Was am Ende steht, ist ein Vorschlag. Sie können ihn annehmen oder liegen lassen. Nehmen Sie ihn nicht an, steht Ihnen der Weg zum Gericht offen wie vorher auch.
Heute nennt Ihnen die Gegenseite eine Zahl, und Sie können nicht beurteilen, ob die stimmt. Danach haben Sie eine zweite Zahl, die begründet ist und die die andere Seite genauso bekommen hat.
Kein Paragraph, kein Anwalt, keine Frist, die Sie kennen müssten. Sie beschreiben Ihren Unfall so, wie Sie ihn einem Bekannten beschreiben würden.
Ein Prozess kostet die Versicherung Geld und Arbeitszeit, selbst wenn sie ihn gewinnt. Deshalb hört sie zu, wenn eine begründete Einschätzung auf dem Tisch liegt. Genau daraus wird eine Einigung, die vorher niemand angeboten hätte.
Es geht um Tage und nicht um zwölf Monate. So lange läge Ihr Geld sonst fest, und so lange ginge Ihnen die Sache nach.
Das Verfahren kennt weder Sie noch die Versicherung. Es liest beide Vorträge nach denselben Regeln und schreibt dazu, worauf es sich stützt. Jeden einzelnen Punkt können Sie nachlesen.
Im schlechtesten Fall stehen Sie danach da, wo Sie vorher standen. Im besten Fall ist die Sache in ein paar Tagen erledigt.
Was der andere Weg kostet
Wählen Sie den Betrag, um den bei Ihnen gestritten wird. Alles Weitere ist danach ausgerechnet. Zwei Anwälte, weil am Ende beide Seiten einen haben.
Bekommen Sie zur Hälfte recht, zahlen Sie davon 1.060,85 €. Das Gericht teilt die Kosten danach auf, wer wie weit recht bekommen hat.
Das ist die Untergrenze. Sobald ein Zeuge geladen oder ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, kommt mehr dazu. Allein ein Gutachten zum Unfallhergang liegt nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen meist zwischen 2.500 und 6.000 €. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie einen Teil davon. Viele haben keine.
| 2.500 € | 69 % | 1.725,50 € | |
| 4.000 € | 53 % | 2.121,70 € | |
| 7.500 € | 49 % | 3.706,50 € | |
| 15.000 € | 35 % | 5.291,70 € |
Je kleiner der Betrag, desto größer der Anteil. Ein durchschnittlicher Schaden an einem Auto liegt bei 4.583 €.
Arbitrium setzt davor an. Die Einschätzung kommt, bevor diese Kosten überhaupt entstehen.
Gerechnet in lib/vergleich/prozessrechner.ts nach Anlage 2 GKG und Anlage 2 RVG · Sachverständige nach JVEG Anlage 1, Stundenzahl geschätzt · Durchschnittsschaden nach GDV
Einmal zusehen
Ein erfundener Unfall, einmal ganz durchgespielt. Sie sehen jeden Schritt, den Sie später selbst gehen würden.
Der ganze Ablauf an einem Beispiel
Fünf Stationen von der Einladung bis zur Einschätzung, mit dem Schriftstück am Ende. Der Fall ist erfunden und schon fertig ausgefüllt. Es wird nichts ausgewertet, und es geht nichts an uns.
Beispiel ansehenIhr eigener Fall
Arbitrium steht noch nicht für jeden offen. Wenn Sie gerade so eine Sache haben, schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen, ob wir Ihnen helfen können.
Schreiben Sie unsWas oft gefragt wird
Nein. Es ist ein Vorschlag. Er gilt erst, wenn beide Seiten ihn annehmen. Bis dahin ändert sich für Sie nichts.
Nein. Sie können einen haben, wenn Sie wollen. Nötig ist er nicht.
Das sagen wir Ihnen, bevor irgendetwas beginnt. Sie entscheiden danach, ob Sie es machen wollen.
Dann findet das Verfahren nicht statt, denn angestoßen wird es von ihr. Für Sie bleibt alles so, wie es war, und der Weg zum Gericht steht Ihnen offen wie vorher. Schreiben Sie uns trotzdem, wir sagen Ihnen, was sich sonst tun lässt.
Die andere Seite sieht Ihre Schilderung und die Beweise, die Sie nennen. Das ist vor Gericht genauso. Wer etwas verschweigt, verhandelt gegen sich selbst, weil die Einschätzung es dann nicht mitrechnen kann.
Dann kommt es darauf an, ob die andere Seite widerspricht. Widerspricht sie nicht, zählt Ihre Schilderung auch ohne Beweis. Widerspricht sie, brauchen Sie etwas in der Hand. Deshalb ist es gut, alles zu nennen, was Sie haben.
Das hängt daran, wie schnell die andere Seite antwortet. Sobald beide vorgetragen haben, geht es um Tage und nicht um Monate.
Nein. Arbitrium ist eine Schlichtung. Es spricht kein Urteil und ersetzt keine Rechtsberatung. Es sagt Ihnen, wie der Streit voraussichtlich ausgehen würde, und was das für Sie bedeutet.
Kontakt
Sagen Sie uns in ein paar Sätzen, was passiert ist und was die Versicherung Ihnen angeboten hat. Wir melden uns und sagen Ihnen ehrlich, ob Ihnen das Verfahren weiterhilft.
Kontakt aufnehmenoder direkt an kontakt@arbitrium.legal