Diese Erklärung beschreibt, welche personenbezogenen Daten beim Besuch dieser Website und bei der Nutzung des Verfahrens verarbeitet werden. Sie ist bewusst konkret: Was hier steht, entspricht dem, was die Anwendung tatsächlich tut.
Verantwortlich im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die im Impressum genannte Gesellschaft bürgerlichen Rechts, vertreten durch Silvan Bennett-Schaar und Gregor Ilsinger. Erreichbar unter kontakt@arbitrium.legal.
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt; die Voraussetzungen des § 38 BDSG liegen nicht vor.
Beim Abruf einer Seite überträgt Ihr Browser technisch notwendige Daten an unseren Hostinganbieter, darunter Ihre IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, die aufgerufene Adresse, den übertragenen Umfang und die Browserkennung. Diese Daten sind für die Auslieferung erforderlich und dienen der Betriebssicherheit. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem sicheren und funktionsfähigen Angebot, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Mehrere Zugänge sind gegen Missbrauch gebremst. Dafür wird Ihre IP-Adresse für kurze Zeit im Arbeitsspeicher gezählt, nicht dauerhaft gespeichert. Ohne diese Bremse wären die offenen Zugänge ein Automat für fremde Anfragen.
Wir setzen zwei Cookies, beide ausschließlich technisch notwendig. Ein Einwilligungsbanner gibt es deshalb nicht; für unbedingt erforderliche Cookies ist keine Einwilligung nötig (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG).
Beide sind für den Server signiert, für JavaScript nicht lesbar und reisen nicht zu fremden Seiten mit. Sie enthalten keine Kennung Ihrer Person.
Außerdem merkt sich Ihr Browser in seinem eigenen Speicher, dass Sie den Cookie-Hinweis gesehen haben (arbitrium-hinweis-cookies), damit er nicht auf jeder Seite erscheint. Auch das ist unbedingt erforderlich und enthält keine Kennung Ihrer Person.
Wir setzen keine Analyse- oder Reichweitenmessung ein, keine Zählpixel, keine Werbenetzwerke und keine sozialen Netzwerke. Es findet kein Profiling statt.
Die verwendeten Schriften werden von unserem eigenen Server ausgeliefert. Beim Aufruf entsteht keine Verbindung zu Google; Ihre IP-Adresse wird dorthin nicht übertragen.
Die Demo zeigen wir Ihnen persönlich. Wenn Sie uns dafür schreiben, verwenden wir Ihre Angaben nur, um Ihre Anfrage zu beantworten und einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Anbahnung eines Geschäfts, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Bis zum 22. September 2026 ließ sich die Demo auf der Seite für Versicherer mit der geschäftlichen E-Mail-Adresse öffnen. Diese Adressen haben wir mit dem Zeitpunkt gespeichert. Werbung per E-Mail schicken wir nur, wenn Sie dem damals mit dem Häkchen zugestimmt haben, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; eine kurze Nachricht an uns genügt.
Wer ein Verfahren durchläuft, schildert einen Unfall und benennt Beweismittel. Dabei können personenbezogene Daten anfallen, etwa Namen von Beteiligten und Zeugen, Orte und Zeitpunkte. Rechtsgrundlage ist die Durchführung des Verfahrens, das Sie angestoßen oder angenommen haben, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Der Fall wird in Ihrem Browser verschlüsselt und nur verschlüsselt abgelegt. Der Schlüssel steht hinter dem Rautezeichen im Einladungslink. Diesen Teil einer Adresse schicken Browser grundsätzlich nicht an den Server, und wir speichern ihn nicht. Wir bekommen nur einen Prüfwert des Schlüssels zu sehen, mit dem sich nachweisen lässt, dass jemand ihn besitzt.
Daraus folgt zweierlei. Wir können den Inhalt eines Verfahrens nicht lesen. Und wer seinen Link verliert, verliert den Zugang zum Verfahren, denn wir können ihn nicht wiederherstellen.
Legt eine Versicherung ein Verfahren an oder öffnet sie eines, steht es danach in ihrer Übersicht. Diese Liste liegt nur im Speicher ihres Browsers: je Verfahren die Verfahrensnummer, der Schlüssel, das Aktenzeichen und, wenn sie ihn einträgt, der Name des Anspruchstellers. Diese Angaben bekommen wir nicht. Um den Stand anzuzeigen, fragt die Übersicht bei uns je Verfahren mit der Nummer und dem Prüfwert des Schlüssels nach, wie beim Öffnen eines Links. Das Speichern im Browser ist für die Übersicht unbedingt erforderlich, eine Einwilligung ist dafür nicht nötig (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Wer die Websitedaten seines Browsers löscht, findet eine leere Übersicht vor.
Um aus einer Schilderung die einzelnen Behauptungen abzuleiten, wird der Text an ein Sprachmodell übergeben. Vorher werden im Browser Namen und Anschriften durch Platzhalter ersetzt; die Zuordnung zwischen Platzhalter und Klartext verlässt Ihr Gerät nicht. Diese Maskierung ist wirksam, aber nicht fehlerfrei: Ein bloßer Nachname ohne Anrede kann ihr entgehen. Wer besonders schutzbedürftige Angaben machen will, sollte sie deshalb weglassen.
Wer diktiert, nutzt die Spracheingabe seines Browsers. Chrome schickt die Aufnahme dafür an Google, Safari an Apple; wir erhalten nur den fertigen Text. Wer ein Foto seines Unfallberichts hochlädt, schickt das Bild zum Auslesen an das Sprachmodell. Namen auf dem Foto lassen sich dabei nicht unkenntlich machen; wir speichern das Bild nicht, nur den gelesenen Text im verschlüsselten Verfahren.
Die Skizze auf der Karte nutzt Kartenbilder und die Ortssuche von OpenStreetMap. Dabei sieht die OpenStreetMap Foundation im Vereinigten Königreich Ihre IP-Adresse, den Kartenausschnitt und den Suchbegriff. Gespeichert werden nur die Punkte Ihrer Skizze, verschlüsselt im Verfahren.
Wer einem Beweis eine Datei anhängt, etwa ein Foto des Schadens oder eine Rechnung, verschlüsselt sie in seinem Browser mit dem Schlüssel des Verfahrens. Abgelegt wird nur die verschlüsselte Datei, und wir können sie nicht lesen. Die Gegenseite des Verfahrens kann sie öffnen. Damit die Datei in die Einschätzung eingeht, schickt Ihr Browser sie außerdem an das Sprachmodell, das prüft, ob sie die Behauptung stützt. Namen auf Fotos und in Dokumenten lassen sich dabei nicht unkenntlich machen. Die Datei bleibt gespeichert, solange das Verfahren gespeichert ist, und wird mit ihm gelöscht.
Wer eine Zeugin oder einen Zeugen benennt, erhält einen Link zum Weitergeben. Wer diesen Link öffnet, sieht nur den zu bezeugenden Punkt, nicht das Verfahren. Wir prüfen nicht, wer die Person ist. Sie gibt ihren Namen, den Ort ihrer Wahrnehmung und ihre Schilderung an; ihr Browser verschlüsselt das mit einem eigenen Schlüssel, der nur in diesem Link und im Verfahren steht. Abgelegt wird nur die verschlüsselte Aussage, und wir können sie nicht lesen. Beide Seiten des Verfahrens können sie lesen. Ändern lässt sie sich nur innerhalb von 15 Minuten nach dem ersten Absenden, danach nicht mehr. Damit die Aussage in die Einschätzung eingeht, schickt der Browser einer Partei sie außerdem an das Sprachmodell, das prüft, ob sie die Behauptung stützt und ob sie auf eigener Wahrnehmung beruht; Namen darin werden vorher unkenntlich gemacht. Die Aussage bleibt gespeichert, solange das Verfahren gespeichert ist, und wird mit ihm gelöscht.
Die Auslieferung der Seiten läuft über einen Standort in Frankfurt am Main. Die Programmfunktionen und die Ablage der verschlüsselten Verfahren laufen dagegen in einem Rechenzentrum in Washington, D.C. Auch die Auswertung durch das Sprachmodell findet in den Vereinigten Staaten statt. Es liegt damit eine Übermittlung in ein Drittland nach Kapitel V der DSGVO vor.
Was dabei übermittelt wird, unterscheidet sich stark. Die Verfahrensakte erreicht die Ablage nur verschlüsselt und ohne Schlüssel. An das Sprachmodell geht der maskierte Text. Beim bloßen Seitenaufruf gehen die technisch notwendigen Verbindungsdaten mit.
Ein verschlüsseltes Verfahren bleibt gespeichert, bis es gelöscht wird. Auf Wunsch löschen wir es; nennen Sie uns dazu die Kennung des Verfahrens, also die Angabe in der Form VGL gefolgt von sechs Zeichen. Den Inhalt können wir dabei nicht sehen. E-Mail-Adressen aus dem früheren Demo-Zugang löschen wir nach zwölf Monaten, mit erteilter Einwilligung erst nach deren Widerruf. Serverprotokolle des Hostinganbieters werden nach dessen Fristen gelöscht.
Sie haben uns gegenüber das Recht auf
Wenden Sie sich dazu an kontakt@arbitrium.legal. Wo ein Verfahren verschlüsselt liegt, können wir Auskunft über den Inhalt technisch nicht erteilen; löschen können wir es.
Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, Art. 77 DSGVO. Zuständig ist die Behörde Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes. Für unsere beiden Sitze sind das:
Stand: 22. September 2026