DATENSCHUTZ
Diese Erklärung beschreibt, welche personenbezogenen Daten beim Besuch dieser Website und bei der Nutzung des Verfahrens verarbeitet werden. Sie ist bewusst konkret: Was hier steht, entspricht dem, was die Anwendung tatsächlich tut.
Verantwortlich im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die im Impressum genannte Gesellschaft bürgerlichen Rechts, vertreten durch Silvan Bennett-Schaar und Gregor Ilsinger. Erreichbar unter kontakt@arbitrium.legal.
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt; die Voraussetzungen des § 38 BDSG liegen nicht vor.
Beim Abruf einer Seite überträgt Ihr Browser technisch notwendige Daten an unseren Hostinganbieter, darunter Ihre IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, die aufgerufene Adresse, den übertragenen Umfang und die Browserkennung. Diese Daten sind für die Auslieferung erforderlich und dienen der Betriebssicherheit. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem sicheren und funktionsfähigen Angebot, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Zwei Zugänge sind gegen Missbrauch gebremst. Dafür wird Ihre IP-Adresse für kurze Zeit im Arbeitsspeicher gezählt, nicht dauerhaft gespeichert. Ohne diese Bremse wären die offenen Zugänge ein Automat für fremde Anfragen.
Wir setzen zwei Cookies, beide ausschließlich technisch notwendig. Ein Einwilligungsbanner gibt es deshalb nicht; für unbedingt erforderliche Cookies ist keine Einwilligung nötig (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG).
Beide sind für den Server signiert, für JavaScript nicht lesbar und reisen nicht zu fremden Seiten mit. Sie enthalten keine Kennung Ihrer Person.
Wir setzen keine Analyse- oder Reichweitenmessung ein, keine Zählpixel, keine Werbenetzwerke und keine sozialen Netzwerke. Es findet kein Profiling statt.
Die verwendeten Schriften werden von unserem eigenen Server ausgeliefert. Beim Aufruf entsteht keine Verbindung zu Google; Ihre IP-Adresse wird dorthin nicht übertragen.
Wer ein Verfahren durchläuft, schildert einen Unfall und benennt Beweismittel. Dabei können personenbezogene Daten anfallen, etwa Namen von Beteiligten und Zeugen, Orte und Zeitpunkte. Rechtsgrundlage ist die Durchführung des Verfahrens, das Sie angestoßen oder angenommen haben, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Der Fall wird in Ihrem Browser verschlüsselt und nur verschlüsselt abgelegt. Der Schlüssel steht hinter dem Rautezeichen im Einladungslink. Diesen Teil einer Adresse schicken Browser grundsätzlich nicht an den Server, und wir speichern ihn nicht. Wir bekommen nur einen Prüfwert des Schlüssels zu sehen, mit dem sich nachweisen lässt, dass jemand ihn besitzt.
Daraus folgt zweierlei. Wir können den Inhalt eines Verfahrens nicht lesen. Und wer seinen Link verliert, verliert den Zugang zum Verfahren, denn wir können ihn nicht wiederherstellen.
Um aus einer Schilderung die einzelnen Behauptungen abzuleiten, wird der Text an ein Sprachmodell übergeben. Vorher werden im Browser Namen und Anschriften durch Platzhalter ersetzt; die Zuordnung zwischen Platzhalter und Klartext verlässt Ihr Gerät nicht. Diese Maskierung ist wirksam, aber nicht fehlerfrei: Ein bloßer Nachname ohne Anrede kann ihr entgehen. Wer besonders schutzbedürftige Angaben machen will, sollte sie deshalb weglassen.
Die Auslieferung der Seiten läuft über einen Standort in Frankfurt am Main. Die Programmfunktionen und die Ablage der verschlüsselten Verfahren laufen dagegen in einem Rechenzentrum in Washington, D.C. Auch die Auswertung durch das Sprachmodell findet in den Vereinigten Staaten statt. Es liegt damit eine Übermittlung in ein Drittland nach Kapitel V der DSGVO vor.
Was dabei übermittelt wird, unterscheidet sich stark. Die Verfahrensakte erreicht die Ablage nur verschlüsselt und ohne Schlüssel. An das Sprachmodell geht der maskierte Text. Beim bloßen Seitenaufruf gehen die technisch notwendigen Verbindungsdaten mit.
Ein verschlüsseltes Verfahren bleibt gespeichert, bis es gelöscht wird. Auf Wunsch löschen wir es; nennen Sie uns dazu die Kennung des Verfahrens, also die Angabe in der Form VGL gefolgt von sechs Zeichen. Den Inhalt können wir dabei nicht sehen. Serverprotokolle des Hostinganbieters werden nach dessen Fristen gelöscht.
Sie haben uns gegenüber das Recht auf
Wenden Sie sich dazu an kontakt@arbitrium.legal. Wo ein Verfahren verschlüsselt liegt, können wir Auskunft über den Inhalt technisch nicht erteilen; löschen können wir es.
Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, Art. 77 DSGVO. Zuständig ist die Behörde Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes. Für unsere beiden Sitze sind das:
Stand: 3. September 2026