ARBITRIUM
KFZ-HAFTPFLICHT · DEUTSCHLAND
Arbitrium ist eine unabhängige digitale Schlichtungsstelle für Haftungsstreitigkeiten nach Verkehrsunfällen. Beide Seiten erhalten innerhalb weniger Tage dieselbe begründete Einschätzung und können sich auf dieser Grundlage einigen.
Das Problem
Zusätzlich zum Streitwert fallen im Prozess Anwalts-, Gerichts- und Beweiserhebungskosten an. Für den Streit zwischen einem Kfz-Haftpflichtversicherer und einem Drittgeschädigten gibt es außergerichtlich keine Stelle, die ihn beilegen würde. Bleibt: nachgeben oder einen Prozess riskieren.
Eine Schlichtung durch den Versicherungsombudsmann ist nicht möglich, weil er nur für Streitigkeiten mit Versicherungsnehmern zuständig ist, nicht für Drittgeschädigte. Seine Verfahrensordnung verlangt einen eigenen Anspruch aus einem Versicherungsvertrag, und den hat der Geschädigte nicht.
Was der Prozess kostet, hängt am Streitwert und steht in GKG und RVG. Bei 4.000 € Streitwert sind es in erster Instanz mindestens 2.121,70 €, Zeugen und Gutachten noch nicht gerechnet. Die Rechnung darunter zeigt es für Ihr Streitwertband.
Bis zum streitigen Urteil erster Instanz vergehen im Schnitt zwölf Monate, in denen die Rückstellung steht und der Fall Bearbeitung bindet. Eine Berufung ist darin noch nicht enthalten.
= 1.560,85 €
1.060,85 € ist die Hälfte der Gesamtkosten von 2.121,70 €. § 92 ZPO verteilt die Kosten nach Obsiegen, über viele Fälle trägt deshalb jede Seite im Erwartungswert die Hälfte.
Das ist die Untergrenze. Sobald Beweis erhoben wird, kommt mehr hinzu: Zeugen kosten Entschädigung für Anreise und Verdienstausfall, Sachverständigengutachten deutlich mehr. Ein Gutachten zum Unfallhergang wird nach JVEG mit 169 € je Stunde vergütet und liegt je nach Aufwand bei rund 2.500 bis 6.000 €.
| 2.500 € | 69 % | 1.725,50 € | |
| 4.000 € | 53 % | 2.121,70 € | |
| 7.500 € | 49 % | 3.706,50 € | |
| 15.000 € | 35 % | 5.291,70 € |
Referenzfall 4.000 € hervorgehoben. Der durchschnittliche Pkw-Haftpflichtschaden liegt bei 4.583 €.
Arbitrium setzt vor diesen Kosten an. Die begründete Einschätzung liegt innerhalb weniger Tage vor, nicht nach zwölf Monaten.
Destatis, Zivilgerichte 2024 (EVAS 24231) · Gerichtskosten nach Anlage 2 GKG, je Anwalt 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr nach Anlage 2 RVG, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer, gerechnet in lib/vergleich/prozessrechner.ts · Sachverständige nach JVEG Anlage 1 Nr. 36.2, Stundenzahl geschätzt · interne Bearbeitung 500 € je Fall aus dem FINANCIALS-Modell, Blatt FALL · Stand 24. August 2026
Das Verfahren
Beide Seiten tragen denselben Fall in derselben Struktur vor, und am Ende steht für beide dieselbe Einschätzung. Die Einzelheiten zeigen wir Ihnen gern persönlich.
Schritt 1
Eine Seite schildert den Fall, geführt durch Fragen, die ohne Fachsprache auskommen.
Schritt 2
Die andere Seite erwidert Punkt für Punkt auf dieselben Behauptungen.
Schritt 3
Beweisangebote werden geprüft und den strittigen Punkten zugeordnet.
Schritt 4
Beide Seiten erhalten gleichzeitig dieselbe begründete Einschätzung von Haftungsquote und zu erwartender Anspruchshöhe.
Ein Beleg wird benannt, nicht hochgeladen: Aktenzeichen, Gutachten, Lichtbild, Zeuge mit Namen. Jeder Beleg gehört zu genau einem strittigen Punkt und wird nur dort gewogen. Was nur behauptet und von der Gegenseite nicht bestritten wird, trägt trotzdem; erst der Widerspruch macht den fehlenden Beleg zum Problem.
Arbitrium liest eine schriftliche Aussage und prüft, ob sie in sich schlüssig ist und zu den übrigen Angaben passt. Eine Vernehmung ersetzt das nicht. Deshalb weist die Einschätzung eine Zeugenaussage nie als sicher aus, sondern führt sie als Prozessrisiko: Ein Gericht kann sie anders würdigen, und genau dieser Rest bleibt in der Spanne sichtbar.
Das Produkt
Jede Behauptung, jeder Gegenvortrag und jedes Beweisangebot bleibt sichtbar, und die Einschätzung verweist auf genau diese Punkte.
ARBITRIUM
Der zugeordnete Streit
Partei A stellt den Anspruch, Partei B ist die Gegenseite.
Beweisfrage · Prozessrisiko
Partei B bog nach links ab, ohne Partei A durchzulassen (§ 9 Abs. 3 StVO).
Gegenvortrag: Für den Abbieger galt der grüne Pfeil — Partei A sei bei Rot eingefahren.
Geprüft: Die Ampelphase bleibt unbewiesen — kein Zeuge, keine Aufzeichnung. Weil ausdrücklich widersprochen wird, genügt die Behauptung hier nicht mehr: Es entscheidet die Beweislast.
Wertungs- und Beweisfrage · beide Risiken
Partei A näherte sich deutlich schneller als erlaubt.
Beweisangebot: Zeugin K., unbeteiligt, wartete an der Einmündung. Ihre schriftliche Aussage ist in sich schlüssig.
Geprüft: Der Tempoverstoß ist durch die Zeugin gestützt, bislang aber nur durch eine schriftliche Aussage. Ob sie einer Vernehmung standhält, lässt sich vorab nicht sicher sagen, ein Rest Prozessrisiko bleibt also. Dazu kommt die Wertungsfrage, wie schwer der Verstoß in der Abwägung wiegt. Aus beidem entsteht die Spanne unten.
Am Fahrzeug von Partei A entstand ein Sachschaden von 4.180,00 €.
Die Einschätzung
HAFTUNGSQUOTE
60 %
2.508,00 €
Spanne 50–70 %. Offen sind das Gewicht des Tempoverstoßes und die Belastbarkeit der Zeugin vor Gericht.
Vorbereiteter Demofall, kein echter Fall. Die Summe ist gerechnet und nicht vom Modell genannt; interne Bearbeitung je Streitfall 500 € aus dem FINANCIALS-Modell, Blatt FALL.
Selbst ansehen
Der Weg von der Einladung bis zur Einschätzung, einmal vollständig vorgeführt oder gleich am eigenen Fall.
Der Prozess im Überblick
Fünf Stationen an einem Verkehrsunfall: Die Versicherung lädt den Anspruchsteller ein, er schildert und belegt, die Versicherung erwidert, und beide erhalten die Einschätzung samt Schriftstück. Der Fall ist vorbereitet: Es läuft keine Auswertung, es entstehen keine Kosten, und es geht nichts an unsere Server.
Demo ansehenAm eigenen Fall
Sie legen den Fall an und laden den Anspruchsteller ein; er braucht kein Zugangswort, nur den Link. Er schildert in eigenen Worten und benennt seine Belege, ohne Formular und ohne Schriftsatz. Danach erwidern Sie. Beweisangebote liegen dabei offen, so wie man sich auch im Prozess zum Beweisangebot der anderen Seite äußert.
Fall anlegenZugang erforderlich.
Das Team
Silvan Bennett-Schaar
M.Jur. (University of Oxford)
Gründer
Gregor Ilsinger
M.Sc. (University of Oxford)
Gründer
Kontakt
Wir zeigen Ihnen das Verfahren gern persönlich, mit den Unterlagen, der Demo und auf Wunsch einem durchgerechneten Fall aus Ihrem Bestand. Schreiben Sie uns, wir melden uns umgehend.
Kontakt aufnehmenoder direkt an kontakt@arbitrium.legal
Zugang
Der Code aus unserem Anschreiben gilt für Ihr Haus und öffnet Ihren Bereich. Ohne Code können Sie sich den Beispielfall oben ansehen, den der Prototyp bewertet hat.
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